Baugebiet: Rat lockert Klausel zur Selbstnutzung

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Politiker einigen sich auf Kompromiss

HOHNE. Das neue Wohngebiet „Altes hohes Feld“ erhitzt weiterhin die Gemüter im Rat der Gemeinde Hohne. Nachdem sich in der turbulenten Sitzung im März, in der Vize-Bürgermeister Jörn Künzle (WGH) abgewählt worden war, die Diskussion überwiegend um die Form der Bauplatz-Vergabe gedreht hatte, stand am Donnerstagabend nun vor allem die Selbstnutzungsklausel im Mittelpunkt.

Die Wählergemeinschaft Hohne hatte einen Antrag an die Verwaltung gestellt, die ebenfalls in der Sitzung vom 7. März beschlossene Klausel auf zehnjährige Selbstnutzung für den zweiten Bauabschnitt zu streichen. Einige Interessenten seien durch diese Auflage abgeschreckt worden, schreibt WGH-Fraktionschef Künzle in dem Antrag. „Da der extrem schnelle Wandel im Berufsleben derartig zugenommen hat, können viele Interessenten überhaupt nicht mehr sicherstellen, diese Klausel mit einigermaßen hoher Sicherheit zu erfüllen, sich an ihren Wohnort für zehn Jahre zu binden“, so Künzle weiter.

Aufgrund des Losverfahrens, das der Rat im März mehrheitlich beschlossen hatte, seien bereits viele Bewerber abgesprungen, hieß es in der Sitzung von der WGH. Durch die Klausel würden noch mehr potenzielle Häuslebauer verschreckt. Künzle kritisierte zudem die Baupreise von bis zu 63 Euro pro Quadratmeter. „Wenn wir einen Kredit aufnehmen müssten, weil wir die Grundstücke nicht loswerden, wäre das sehr misslich.“ Es müssten Bedingungen geschaffen werden, damit gerade junge Familien, aber auch Senioren nach Hohne ziehen, stattdessen würden ihnen mit der Selbstnutzungsklausel Hürden auferlegt, so Künzle.

Gemeindedirektor Jörg Warncke gab Künzle insofern Recht, als die Berufswelt im Wandel sei. „Aus städtebaulichen Gründen“ seien in dem Wohngebiet jedoch „Schlichtbauten, die hingestellt und dann vermietet werden“, zu vermeiden. Außerdem machte der Verwaltungschef auf die steigenden Mieten aufmerksam. „Da würde es dann ziemlich dünn mit der Vermietung“, so Warncke auf CZ-Nachfrage. Sein Tenor: Die Selbstnutzungsklausel macht also Sinn. Dass einige Interessenten abgesprungen seien, habe weniger mit der Klausel als vielmehr mit der anfänglich doppelten Listenführung zu tun. Und: „Die Anzahl der Bewerber ist nie die Anzahl der Käufer. Das ist der Normalfall“, sagte Warncke.

Die CDU-Fraktion brachte per Antrag einen Mittelweg ins Spiel, der letztlich mehrheitlich beschlossen wurde. Es müsse eine Formulierung geben, um aus der Klausel herauszukommen, so Svenja Thiele. Unter besonderen Bedingungen, also etwa aufgrund einer beruflichen Veränderung oder aus privaten Gründen, die einen Umzug aus Hohne unabdingbar machen, kann die zehnjährige Verpflichtung zur Selbstnutzung umgangen werden. (car)

(Bericht: Cellesche Zeitung vom 8.06.2019)

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