Rätsel um verletzten Wolf bleibt ungelöst

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Im Ostkreis gesichtetes Tier unauffindbar / Drücken sich Behörden um Entscheidung?

Von dem verletzten Wolf, der mehrfach zwischen Hohne und Müden/Aller gesehen wurde, dürfte keine Gefahr ausgehen. Zu dieser Einschätzung kommt der Celler Wolfsberater Volkhard Pohlmann auf CZ-Anfrage. „Würde er in die Enge getrieben, würde er sich wehren. Aber gerade wenn er verletzt ist, entfernt er sich vom Menschen.“

Was mit dem Wolf inzwischen passiert ist, bleibt reine Spekulation. Ohne das Tier gesehen zu haben, sei eine Aussage dazu nicht möglich, sagt Pohlmann. Unter anderem Mitarbeiterinnen der Tierarztpraxis Hohne hatten das stark hinkende Raubtier mehrfach im Bereich der Kreisgrenze gesichtet. Sie würden dem Wolf gerne helfen, aber selbst eine eingesetzte Drohne hatte keinen Erfolg gebracht.

Ob das Tier noch lebt, ist unklar. Tierärztin Dr. Susanne Lier hat den Wolf nach den Schilderungen der Augenzeugen als „hochgradig lahm“ bezeichnet und befürchtet, dass es ihm vermutlich immer schlechter gehe.

Wie es nun weitergeht, darüber herrscht laut Umweltministerium mittlerweile Einigkeit. „Da der Wolf nicht auffindbar war (auch nicht mit einer Drohne), geschieht erstmal nichts. Aus der Ferne kann weder Wolfsbüro noch Umweltministerium beurteilen, wie schwer der Wolf tatsächlich verletzt ist“, erläutert Ministeriumssprecherin Lotta Cordes auf CZ-Anfrage. Der Landkreis sei im Falle eines verletzten Tieres die ausführende Behörde.

Allerdings macht es einen Unterschied, ob ein Wolf oder etwa ein Reh verletzt aufgefunden wird. Die Zuständigkeiten seien deshalb klar geregelt. „Der Wolf ist ein streng geschütztes Tier und da es hier um artenrechtliche Fragestellungen geht, steht das Land (Wolfsbüro und Umweltministerium) mit seiner Expertise beim Thema Wolf dem Landkreis zur Seite“, so Cordes weiter.

Zuvor hatten CZ-Anfragen beim Wolfsbüro und beim Landkreis Gifhorn, auf dessen Gebiet der Wolf gesichtet wurde, den Eindruck erweckt, die Behörden wollten sich gegenseitig den Schwarzen Peter zuschieben. Dem Gifhorner Landrat Andreas Ebel sind die Sichtungen des verletzten Wolfes bekannt. „Allerdings liegt die Entscheidung, ob und wenn ja, welche Maßnahmen ergriffen werden, beim Wolfsbüro des Landes Niedersachsen. Dorthin wurden die Wolfsmeldungen auch weitergegeben“, teilt der Chef der Kreisverwaltung mit. Der Kreis Celle ist bislang offenbar nicht beteiligt. „Derzeit haben weder der Landkreis Gifhorn noch das Land das Gespräch dazu mit uns gesucht“, so Sprecher Tore Harmening. Zuvor hatte das Umweltministerium wiederum auf den Landkreis Gifhorn verwiesen, der entscheiden müsse, ob der verletzte Wolf erlöst werde.

Der Celler Landtagsabgeordnete Jörn Schepelmann (CDU) hat für das Hin- und Herschieben eine Erklärung: „Die emotionale Aufgeladenheit beim Thema Wolf lässt vor dem Handeln zurückschrecken. Keiner will eine Entscheidung treffen.“ Der jüngste Erlass des Umweltministeriums regele klar, dass ein verletzter Wolf erlöst werden dürfe, so Schepelmann. Der Politiker spricht sich deutlich dafür aus. Aber: Dazu muss man den Wolf erstmal finden.

(Bericht Celleche Zeitung vom 19.02.2021)

Sterbehilfe für einen Wolf - Ergänzung 18.02.2021

Offenbar schwer verletztes Tier mehrfach bei Hohne gesehen / Erlass des Landes

Ein offensichtlich schwer verletzter Wolf bewegt derzeit die Gemüter rund um Hohne. An der Landesstraße in Richtung Müden/Aller wurde das Tier in den vergangenen zwei Wochen in der Nähe der Kreisgrenze mehrfach gesichtet. Ein Wolfsberater hatte sich nach einer Meldung ebenfalls auf den Weg gemacht. Als er vor Ort eintraf, hatte der Wolf allerdings schon das Weite gesucht. Bilder, die aus einiger Entfernung gemacht wurden, bestätigen die Sichtung des Raubtieres.

Auch zwei Mitarbeiterinnen der Tierarztpraxis Hohne haben den Wolf gesehen. Was die Veterinäre besonders umtreibt, ist der offenbar immer schlechter werdende Zustand des Tieres – und dass ihm bislang niemand helfen konnte. Wie emotional das Thema ist und wie kontrovers es diskutiert wird, zeigen die Reaktionen auf der Facebook-Seite der Praxis, wo die Meldung über die Wolfssichtung gepostet wurde. Umso wichtiger ist den Tierärzten, dass Klarheit herrscht, wie mit dem Tier – wenn es noch lebt – umzugehen ist. „Es geht uns um einen vernünftigen Umgang mit dem Wolf“, erläutert die Hohner Tierärztin Dr. Susanne Lier im CZ-Gespräch.

Braucht das Tier Hilfe? Den Ärzten liegt das Tierwohl am Herzen – egal, ob es sich um ein Raubtier oder ein zahmes Haustier handelt. „Bei einem verletzten Reh ist es klar: Der Jäger entscheidet, was mit dem Tier passiert“, vergleicht Lier. „Hier aber ist das rechtliche Prozedere sehr kompliziert, egal ob der Wolf entnommen werden soll oder muss oder ob er in Narkose geschossen und behandelt werden soll.“ Die Veterinärin beschreibt den gesichteten Wolf als „hochgradig lahm“.

Während die Tierärztin davon ausgeht, dass er Hilfe braucht, wird diese Auffassung vom Gifhorner Wolfsberater Karl-Gustav Laser relativiert. „Dadurch, dass der Wolf immer wieder weitergezogen war, muss er noch relativ mobil sein“, sagt Laser auf CZ-Anfrage. Wölfe seien zäh und in der Lage, auch mit einer Verletzung zurechtzukommen. Ob das Tier noch lebt, vermag aber auch Laser nicht einzuschätzen.

Dass ein hinkender Wolf in dem Bereich gesehen wurde, wird vom Umweltministerium bestätigt. Wie eine Sprecherin am Abend sagte, liegt es im Ermessen des Landkreises Gifhorn, zu entscheiden, ob das Tier so schwer verletzt ist, dass es erlöst werden soll. Der Kreis Gifhorn ist deshalb zuständig, weil das Tier in Höhe Hahnenhorn und damit kurz hinter der Kreisgrenze gesehen wurde.

Ministerium schafft Klarheit: Der Umgang mit verletzten Wölfen ist derzeit auch Thema in der Landesregierung. Das Umweltministerium hat nun mit einem Erlass Klarheit geschaffen, was zu tun ist, wenn ein Wolf schwer verletzt wird. Allerdings gilt das auch nur bei einem Verkehrsunfall. Dem Erlass vom 12. Februar zufolge, ist eine Entnahme, also Tötung, zulässig, wenn ein Tierarzt beurteilt, dass der Wolf „so schwer verletzt oder erkrankt ist, dass er erhebliche Schmerzen erleidet und aus eigener Kraft nicht mehr gesunden wird“. Daraus folgt, dass es nicht zulässig ist, ihn in eine Auffangstation zu bringen, um ihn gesund zu pflegen. Könne ein Tierarzt nicht rechtzeitig hinzugezogen werden, sei auch die Einschätzung eines Jagdscheininhabers ausreichend, heißt es in dem Erlass. Bei der Tötung solle der Wolf möglichst keine Schmerzen haben. Die Polizei dürfe dann den Wolf töten, wenn weder ein Tierarzt noch ein Jäger erreicht werden könnten. Der zuständige Landkreis oder Wolfsberater müsse daraufhin sicherstellen, dass der tote Wolf abgeholt und an das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin übermittelt werde, heißt es abschließend.

Was tun nach Wolfsfund? Wer einen verletzten Wolf finde, solle Abstand halten und sich an die Polizei oder einen Wolfsberater wenden, sagt Laser. Sie seien immer erreichbar.

(Bericht Carsten Richter / Cellesche Zeitung vom 17.02.2021 / Archiv-Foto: Marc Müller/Michael Ende)

Ergänzung Stand 18.02.2021

Auf der Internetsite der Jägerschaft Celle ist per Stand 18.02. veröffentlicht worden, dass es einen Beschluß des Niedersächsichen Umweltministerium per 12.02.2021 gibt, dass die Entnahme schwer verletzer oder kranker Wölfe regelt.

Zur Internetseite der >>> Jägerschaft Celle

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